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Profitieren Sie von der Ausgleichsabgabe

und sparen Sie bei einer Auftragsvergabe an die Recklinghäuser Werkstätten

In Kürze:

Hat ein Unternehmen in Deutschland 20 oder mehr Mitarbeitende, so muss es eine Quote von mindestens 5%  an schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähige Mitarbeitenden erfüllen. Gelingt dieses nicht, muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden. 

Durch die Vergabe eines Auftrags an eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung, wie den Recklinghäuser Werkstätten, kann die Höhe der zu zahlenden Ausgleichsabgabe reduziert werden. 50% der auf unserer Rechnung ausgewiesenen Arbeitsleistung kann auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.

 

Mensch mit Behinderung kontrolliert Produkt in der Schreinerei
Ein Beispiel:

Beschäftigte pro Monat: 300
Beschäftigte Schwer­behinderte oder Gleich­gestellte: 10
Besetzte Pflicht­ar­beits­plät­ze: 10
Beschäftigungsquote: 3,33 %

Zu zahlende Ausgleichs­abgabe: 8.400,00 €
(ganzes Jahr, bei einer Pflichtquote von 5 %)

Mögliche Reduzierung bei Auftragsvergabe an uns:
Rechnungssumme: 10.000 €
Materialkosten: 1.500 €
Arbeitsleistung: 8.500 €

50% anrechenbar auf die Ausgleichsabgabe: 4.250 €

Jährlich zu zahlende Ausgleichsabgabe: 4.150€ 

Mann kontrolliert Druckergebnis mit kleiner Lupe

Im Detail: Die Ausgleichsabgabe

Gemäß Sozialgesetzbuch IX, muss jedes Unternehmen in Deutschland, dass jahresdurchschnittliches mindestens 20 Arbeitsplätze hat eine bestimmte Quote an schwerbehinderten Menschen oder schwerbehinderten gleichgestellten Menschen beschäftigten. Der vorgeschriebene Anteil orientiert sich an der Unternehmensgröße:

  • Unternehmen mit weniger als 20 Arbeitsplätzen sind von der Pflicht der Anstellung schwerbehinderter Menschen ausgenommen. 
  • Unternehmen mit 20-40 Arbeitsplätzen müssen 1 schwerbehinderten Menschen beschäftigen
  • Unternehmen mit 40- 60 Arbeitsplätzen müssen 2 schwerbehinderte Menschen beschäftigen
  • Unternhemen mit mehr als 60 Arbeitsplätzen müssen einen Anteil von 5% aller Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen beschäftigen. 

Der Begriff der Schwerbehinderung bedeutet, dass ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder höher vorliegt. 
Liegt bei Arbeitnehmern ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 vor, so kann bei der Agentur für Arbeit ein Antrag auf Gleichstellung (mit einem schwerbehinderten Menschen) gestellt werden. Wird dieser bewilligt, zählen auch diese Mitarbeitenden als schwerbehinderte Arbeitnehmer und können somit auf die Quote angerechnet werden. 
Schwerbehinderte Auszubildende werden übrigens automatisch auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet. 

Alle Infos zusammengefasst finden Sie auch in diesem REHADAT Erklärvideo.

Menschen mit Behinderung gestalten kreatives Kunstwerk

Sprechen Sie uns an!

Sie wollen mehr über die Ausgleichsabgabe oder darüber erfahren, wie Sie diese reduzieren können?
Sprechen Sie uns gerne an.
Wir beraten und unterstützen Sie vollumfänglich hinsichtlich einer Auftragsvergabe an die Recklinghäuser Werkstätten. 
Doch nicht nur das. Unser geschultes Team der beruflichen Integration und des Integrationsfachdienstes berät Sie sehr gerne über die verschiedenen  der Integration von Menschen mit Behinderung in ihre Arbeitsabläufe.

Wir sind uns sicher: Gemeinsam finden wir eine gute Lösung!

Wenn Sie vorab erst einmal herausfinden möchten, wie hoch die Ausgleichsabgabe für Ihr Unternehmen ist, empfehlen wir Ihnen den REHADAT Online-Ersparnisrechner.

 

Frau mit Behinderung arbeitet in Schreinere-Betrieb der Recklinghäuser Werkstätten

Unser Leistungsspektrum: erstaunlich breit!

Was können wir für Sie tun?

Julien Corzilius, Recklinghäuser Werkstätten, Leitung Arbeit im Betrieb

Julien Corzilius

Leitung Arbeit im Betrieb

Telefonnummer 02369 9164-13

E-Mail Adresse j.corzilius@diakonie-kreis-re.de

Adresse Hans-Böckler-Str. 22
45665 Recklinghausen

Christoph Marienbohm

Christoph Marienbohm

Ansprechpartner Werke

Telefonnummer 02361 9301-114

Adresse Elper Weg 89
45657 Recklinghausen